Gurzelen
Lage
Das Gemeindegebiet von Gurzelen ist wesentlich
von den einst bis zu 800 m dicken Gletschermassen der Eiszeiten
geformt. Sie pressten den Untergrund zu harten Sandstein- und Nagelfluhschichten,
schliffen Hügelformen und schoben Senken aus, die später
zu Mooren aufgefüllt wurden. Beim Gletscherrückzug blieben
die auf ihrem Rücken über weite Distanzen herangetragenen
Steine liegen, so der aus dem Grimselgebiet stammende «Fuchsenstein»
im Steinhölzli und der Findling im Wald bei der Kühweid
aus der Region der Kleinen Scheidegg.
Die Bevölkerung lebte über Jahrhunderte von der Landwirtschaft.
In alten amtlichen Zusammenstellungen werden öfters drei Bäuerten
erwähnt: Ober- und Niedergurzelen und der Geist. Erst mit dem
wirtschaftlichen Wandel im 19. Jahrhundert und den damit verbundenen
Arbeitsmöglichkeiten, z.B. in den Militärbetrieben und
der Selve Thun, setzte eine, allerdings recht zurückhaltende,
Veränderung ein.
Geschichte
Die früheste schriftliche Erwähnung
unseres Gemeinde- und Ortsnamens erscheint in einem Handänderungsdokument
von 1254, also vor 750 Jahren. Erste Spuren von Menschen lassen
sich aber schon durch Funde aus vorchristlicher Zeit belegen. Der
Name Gurzelen stammt aus dem gallo-romanischen (lateinischen) «curticella»,
was auf burgundische Zuwanderung schliessen lässt. Im Mittelalter
standen in unserem Gemeindegebiet zwei Burgen. In Obergurzelen erinnern
noch die örtlichen Bezeichnungen Burg und Turm an das im 14.
Jahrhundert zerfallene Gebäude. In Untergur-zelen sind in einem
Wäldchen über dem Steilbord zur Gürbetalebene Fundamentsreste
des «Festeli» erhalten, der nach 1350 gebauten Feste
der Herren von Bennenwyl; sie wurde wahrscheinlich am Platz eines
Vorgängerbaus erstellt. Die Burgen standen an der schon in
römischer Zeit benutzten Wegverbindung von Thun (römisch
Dunum) nach Westen. In beiden Ortsteilen standen im Mittelalter
Kapellen. Diejenige von Obergurzelen wurde nach der Reformation
aufgegeben. In Untergurzelen löste 1710 die jetzige Kirche
das zu klein gewordenen Kirchlein von 1118 ab. |